Wenn du alt bist, gibt es eine Rente. So die allgemeine Überzeugung. Du hast aber sicherlich auch schon gehört, dass diese Rente nicht ausreichen wird. Der Fachmann spricht dabei von der sogenannten Versorgungslücke. 😮 Darum soll es in diesem Artikel aber nicht gehen. Hier geht es um die 3 Rentenarten, die die Gesetzliche Rentenversicherung betrifft.
Die erste Rente, die ein Mensch aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen kann, ist die Rente wegen Erwerbsminderung. Die zweite Rentenart ist die Rente wegen Alters (also die Rente von der wir allgemein sprechen) und drittens gibt es noch die Rente wegen Todes. Hier erhalten die Hinterbliebenen eine Rente. Die Rentenarten beziehen sich also auf die 3 Versicherungsfälle verminderte Erwerbsfähigkeit, Alter und Tod. Gucken wir uns das mal genauer an.
1. Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 🤕
Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird nochmals in die Rente wegen teilweiser und wegen voller Erwerbsminderung unterteilt.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Diese Rente erhalten Versicherte bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre), wenn sie:
- teilweise erwerbsgemindert sind
- in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben
- vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben
Als teilweise erwerbsgemindert gelten Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht in der Lage sind mindestens 6 Stunden täglich zu arbeiten.
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Diese Rente erhalten Versicherte bis zur Regelaltersgrenze, wenn sie:
- voll erwerbsgemindert sind
- in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben
- vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben
Als voll erwerbsgemindert gelten Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht in der Lage sind mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente (voll und teilweise)
Der Hinzuverdienst muss im Rahmen des verbleibenden Restleistungsvermögen bleiben, ansonsten ist der Rentenanspruch des Versicherten “gefährdet”. Ist ja auch irgendwie logisch, dass man nicht übermäßig arbeiten kann, wenn man der Rentenkasse bewiesen dargelegt hat, dass man nicht mehr voll arbeiten kann. Das Restleistungsvermögen bei teilweiser Erwerbsminderungsrente liegt bei weniger als 6 Stunden täglich und bei voller Erwerbsminderungsrente bei unter 3 Stunden pro Tag.
2. Rente wegen Alters 🧓
Die Rente wegen Alters erhält, wer die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat. Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Bei allen Versicherten, die vor 1964 geboren sind liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren.
Es wird außerdem unterschieden nach langjährigen und besonders langjährigen Versicherten. Besonders langjährig Versicherte sind all die, die eine Wartezeit von mindestens 45 Jahren vorweisen können. Langjährig versichert sind all diejenigen, die eine Wartezeit von mind. 35 Jahren vorweisen können. Kurzer Exkurs: als Wartezeiten versteht man die Zeiten, also Jahre, die ein Versicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war.
Vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente ist bereits mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Dafür muss man dann aber Abschläge an der monatlichen Rente in Kauf nehmen.
Hinzuverdienst während der Altersrente
Wer Altersrente bezieht darf im Jahr maximal 6.300 € dazu verdienen (Hinzuverdienstgrenze). Alles was diesen Betrag übersteigt, wird durch 12 geteilt und dann zu 40% auf die monatliche Altersrente angerechnet. Machen wir ein Beispiel:
Du bist alt und beziehst eine Altersrente in Höhe von 900 €. Du arbeitest aber auch noch und verdienst 1.500 € monatlich dazu. Das sind im Jahr 18.000 €. Die Hinzuverdienstgrenze liegt aber bei 6.300 €. Du hast also 11.700 € “zu viel” verdient. Dieser Betrag wird durch 12 geteilt, was 975 € macht.
Von diesen 975 € werden 40 Prozent, also 390 €, auf deine Rente angerechnet. Deine Monatsrente verringert sich also auf 510 €.
3. Rente wegen Todes (Hinterbliebenenrente) ⚰️
Die Rente wegen Todes betrifft natürlich die Hinterbliebenen. Daher wird diese Rente nochmals in 2 Renten unterteilt: Witwen-/Witwerrente und die Waisenrente.
Die Witwen-/Witwerrente
Sollte der versicherte Ehepartner sterben, erhält der Hinterbliebene Ehepartner eine Witwenrente, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von mind. 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat. Ist die Ehe ab dem 01.01.2002 geschlossen, besteht der Anspruch nur, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat. Das gleiche gilt übrigens für eingetragene Lebenspartner, wenn die Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sind.
Anspruch auf die Witwen-/Witwerrente besteht, wenn Witwe/Witwer:
- ein Kind erzieht, das noch nicht 18 Jahre alt ist
- älter als 47 Jahre ist
- oder teilweise bzw. voll erwerbsgemindert ist
Die große Witwen-/Witwerrente wird bis zum Tod des überlebenden Partners gezahlt.
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, besteht u.U. Anspruch auf die kleine Witwen-/Witwerrente. Diese wird aber nur über 24 Monate nach Ablauf des Todesmonats gezahlt.
Übrigens entfallen die Ansprüche auf die Rente, wenn die Witwe bzw. der Witwer wieder heiratet. Auf Antrag wird dann eine Rentenabfindung gezahlt. Diese beträgt das 24-fache der durchschnittlich gezahlten monatlichen Rente. Für geschiedene Ehepaare kann es auch eine Rente wegen Todes geben, aber das besprechen wir ein anderes mal, bzw. bei Bedarf.
Die Waisenrente
Kinder erhalten die Vollwaisenrente, wenn beide Eltern verstorben sein sollten. Die Halbwaisenrente, wenn ein Elternteil verstorben ist. Der Anspruch gilt grundsätzlich nur bis zum 18. Lebensjahr, verlängert sich aber bis zum 27. Lebensjahr durch Schul- oder Berufsausbildung, FSJ oder FÖJ, Bundesfreiwilligendienst,… Das gilt auch, wenn der/die Waise körperlich, geistig oder seelisch behindert ist und nicht in der Lage ist sich selbst zu versorgen.
Uns geht es schon ziemlich gut!
So das ist ein sehr knapper Überblick über die Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung. Und auch wenn es vorne und hinten nicht reicht bei der gesetzlichen Rente und es viel Kritik an unserem Rentensystem gibt, ist es doch etwas sehr besonderes. ☝️ Wir sollten nicht vergessen, dass wir in einem guten Sozialstaat leben. Und wir können nicht mal was dafür. Wir sind hier lediglich geboren und dadurch privilegiert. Ja, das Rentenniveau sinkt aber anstatt deine Energie in Nörgeleien zu stecken, kümmer dich lieber um die private Vorsorge. Da kannst du mehr reißen und du hast es in deiner Hand. 😘